a) Allgemeines
Der Jugendtreff steht allen Jugendlichen ab Oberstufe bis zur Volljährigkeit offen. Der Jugendtreff befolgt die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
b) Öffnungszeiten
Der Jugendtreff ist an Freitagabenden während der Schulzeit geöffnet. Über Spezialveranstaltungen informiert die Webseite www.5702.ch und die Pinwand im Schulhaus.
c) Suchtmittel
Im Jugendtreff besteht Rauchverbot. Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol und Drogen sind verboten. Alkoholisierten und zugedröhnten Personen wird der Eintritt in den Treff verweigert.
d) Gewalt
Wir pflegen einen respektvollen Umgang miteinander, der von der Achtung voreinander als Mitmenschen geprägt ist. Verbale und körperliche Gewalt werden nicht toleriert.
e) Benutzung der Einrichtung
Jeder Besucher des Jugendtreffs ist für die Sauberkeit der Räume mitverantwortlich. Dem Inventar muss Sorge getragen werden. Auf die Nachbarn ist Rücksicht zu nehmen.
f) Aufsichtspflicht
Für die Besucher besteht seitens des Trägers keine Aufsichtspflicht.
g) Haftung und Schäden
Verursachte Schäden im Jugendtreff sind sofort dem Betriebsteam zu melden. Der Verursacher (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) müssen den Schaden umgehend ersetzen bzw. reparieren.
h) Haftungsausschluss
Für Kleidung, Wertgegenstände sowie die Beschädigung von fremdem Eigentum wird keine Haftung seitens des Trägers übernommen.
i) Folgen bei Verstössen gegen die Hausordnung
Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung können eine Verwarnung, ein befristetes oder definitives Hausverbot zur Folge haben.